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Wahlrecht für Alle!

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Das Bündnis „Wahlrecht für Alle“ fordert die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts sowie des Abstimmungsrechts auf Kommunal- und Landesebene für alle Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz in Berlin.

Projekt Informationen

Bündnis "Wahlrecht für Alle"

c/o Nachbarschaftshaus Urbanstraße | Urbanstr. 21
10961 Berlin

Bahar Sanli & Charlie Rutz

http://wahlrechtfueralle.cc

Dies betrifft EU-Bürger/innen und Drittstaatsangehörige gleichermaßen. Das Wahlrecht ist ein zentrales Instrument der Einflussnahme auf die Politik und somit die Gestaltung unserer Lebensverhältnisse. Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht. Bürger/innen, die nicht die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU Mitgliedstaates besitzen, wird dieses Grundrecht vorenthalten. Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Bürger/innen, die von Entscheidungen betroffen sind, auch an der Entscheidungsfindung teilhaben sollen. Deutsche Staatsbürger/innen und Menschen ohne deutschen Pass besitzen identische Pflichten und sollten daher auch identische Rechte gewährt bekommen.

Die Verknüpfung von Wahlrecht und Staatsangehörigkeit ist aus Sicht des Bündnisses nicht mehr zeitgemäß und steht einer aktiven Willkommens- und Anerkennungskultur entgegen. Die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen, löst dieses Problem nicht. Diese zu beantragen ist mit hohen Hürden wie einer langen Wartefrist, Bildungsanforderungen und dem Nachweis eines lückenlosen Einkommens verbunden. Wahlen und Abstimmungen sind die zentralen Mittel der politischen Einflussnahme. Geringe Bildung oder prekäre Beschäftigung dürfen nicht zum Ausschluss von politischer Mitbestimmung führen!

Bereits seit Jahrzehnten fordern Migrantenverbände und Integrationsräte in Deutschland Änderungen im Wahlrecht. Es gibt bereits viele Beispiele für ein „Wahlrecht für Alle“ in anderen europäischen Ländern: Insgesamt 15 EU-Staaten, darunter Länder wie Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Spanien, ermöglichen Drittstaatsangehörigen das Wahlrecht mindestens auf lokaler Ebene. Hierzulande wird gerade in Bremen die Ausweitung des Landeswahlrechts auf Bürger/innen der EU beraten. Zudem hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative in punkto Einführung eines deutschlandweiten kommunalen Wahlrechts für Menschen angekündigt, die keine Bürger/innen der EU sind.

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