Wünscht sich mehr Zivilcourage im ganz alltäglichen Umgang.
Uwe Freyschmidt
Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins e. V.

„Opferschutz ist wichtig!“
Projekte mit Uwe Freyschmidt
Über Uwe Freyschmidt
Zur Person
Im Jahr 1998 wurde Rechtsanwalt Freyschmidt in den Vorstand des Berliner Anwaltsvereins e.V. gewählt, ab 2002 war er dort in der Funktion als 2. Vorsitzender tätig; seit 2016 ist er Vorsitzender des Vereins. Er ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht, Sportrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV).
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Interview mit Ulrich Schellenberg
Bis Anfang 2016 war Ulrich Schellenberg Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins.
Wir haben ihn 2013 interviewt.
„Oft ist es sehr schwierig, die Ermittlungsbehörden davon zu überzeugen, dass es einen rechtsextremistischen Hintergrund für eine Straftat gibt.“
Wie beurteilen Sie die Entwicklung rechtsextremer und rassistisch motivierter Gewalttaten in den letzten Jahren in Deutschland und in Berlin?
Ja, wir haben eigentlich den Eindruck, dass diese Gewalttaten zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung ein wenig zurückgegangen ist. Ich glaube, wenn man sich damit beschäftigt – und wir beschäftigen uns über die Stiftung „DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt“ sehr stark mit den Opfern, dann merkt man, wie entsetzlich und ganz alltäglich diese Straftaten auch auf unseren Straßen heute noch sind. Der Rechtsextremismus zeichnet sich ja dadurch aus, dass er sich insbesondere gegen Schwächere richtet. Und deshalb haben wir als Ziel in dieser Stiftung, dass wir anwaltlichen Rat ganz unbürokratisch, ohne jeden Hemmschuh, für die Opfer zur Verfügung stellen wollen. Das funktioniert so, dass Sie schon in den Polizeiwachen über ein Flugblatt erfahren, dass Sie als Opfer rassistisch motivierter Gewalt zu einem Anwalt gehen können und wir die Kosten für diesen Anwalt übernehmen. Das heißt es wird sofort ein Vorschuss bezahlt von 300 Euro und damit kann der Anwalt schon einmal anfangen. Das ist wichtig, denn die Opfer sind oft genug gar nicht in der Lage, ihre Rechte alleine wahrzunehmen.
Mit welchen Fragestellungen kommen Opfer politisch motivierter Gewalt zu Ihnen?
Oft ist es so, dass es schon sehr schwierig ist, die Ermittlungsbehörden überhaupt davon zu überzeugen, dass es einen rechtsextremistischen Hintergrund für die Straftat gibt. Und da ist es notwendig, dass der Anwalt sich bemüht, schon im Kontakt mit der Polizei darauf hinzuweisen, dass bestimmte Umstände – das Tragen verfassungswidriger Kennzeichen, die Uniformierung, das Beschimpfen des Opfers aus politischen, rassistischen Gründen – dass diese Umstände überhaupt in die Akte kommen.
Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf, um rassistisch motivierte Gewalttaten zu verhindern?
Man muss bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt zwei Punkte sehen: Das eine ist ganz sicher, es muss eine klare Repression geben. Es muss klar sein, dass diese Straftaten von unserer Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Und das muss schon sehr früh beginnen. Es muss ja nicht erst zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen, sondern es muss ganz klar sein, dass auch der verbale Angriff, das Beschimpfen, das Beleidigen etwas ist, wo die Zivilgesellschaft sagt: Stopp! Das geht nicht.
Der zweite Punkt ist, dass man auch sehr stark aufklären muss und in die Schulen und Medien gehen muss, um klar zu machen, dass diese Gesellschaft rechtsextremistische Straftaten nicht duldet. Und dann geht es in der Skala bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung, letztlich bis zur Haftstrafe.
Aber es muss sehr viel früher anfangen – und das ist aus meiner Sicht das Entscheidende, was zum Beispiel auch der Berliner Ratschlag für Demokratie leistet.
Was müsste sich auf Seiten des Rechts ändern, um rassistischen Straftaten besser begegnen zu können?
Ich bin der Meinung, dass wir bereits jetzt gute Möglichkeit haben, im Rahmen der Strafzumessung solche besonders verwerflichen Motive gesondert zu behandeln. Ich glaube wir brauchen keine neuen Gesetze oder anderes Recht, sondern wir müssen sehr viel stärker die bestehenden Gesetze auch vernünftig anwenden. Und noch wichtiger ist aus meiner Sicht, dass sichergestellt wird, dass im Rahmen von Ermittlungsarbeiten alle Umstände in die Akten kommen, damit man die Taten auch wirklich als rechtsextremistische Taten erkannt werden.
Was kann speziell an Schulen getan werden, um schon junge Opfer über Ihre Rechte zu informieren?
Jugendliche erleben Recht leider oft als etwas, was gegen sie gewandt ist. Sie werden erst mal mit Verboten groß, das fängt schon am Spielplatz an: Fußballspielen ist verboten und überall gibt es viele Regeln. Und man merkt eigentlich je älter man wird, dass immer wenn man Freiheit sucht, man an Grenzen stößt. Und das ist etwas, was Jugendliche ganz schnell dazu bringt zu sagen: Also Recht ist was, mit dem wir nichts zu tun haben, das ist was für die anderen. Ja, und dann wird’s ganz schwierig, wenn die Polizei kommt, wenn die Staatsanwaltschaft kommt, wenn die Jugendgerichtshilfe kommt, dann wird Recht erst völlig inakzeptabel. Und wenn man den Jugendlichen erklärt, dass dieses Recht auch etwas ist, was auf ihrer Seite steht, und dabei Bilder benutzt – zum Beispiel die Spielregeln im Fußball –, dann kann man verdeutlichen, dass diese Regeln dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft funktioniert. Denn natürlich muss eine brutale „Blutgrätsche“ verboten sein und geahndet werden. Nur wenn fair gespielt wird, ist es ein Spiel, bei dem alle teilhaben können.
Wir trafen Herrn Schellenberg in seiner Kanzlei.