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Flüchtlingspaten Syrien e.V.

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Viele Menschen, denen die Flucht aus Syrien nach Deutschland gelungen ist, sorgen sich um ihre engsten Angehörigen vor Ort. Wir Flüchtlingspaten helfen ihnen dabei, sie mit privaten Bürgschaften in Sicherheit zu bringen. Seit 2015 haben wir auf diesem Weg schon über 300 Menschen gerettet. Ihren Lebensunterhalt finanzieren wir ausschließlich aus privaten Spenden. Ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer helfen mit Sprachkursen sowie bei der Job- und Wohnungssuche. Nach der sicheren Flucht stellen wir so die entscheidenden Weichen für eine gelungene Integration.

Projekt Informationen

Der Verein Flüchtlingspaten Syrien e.V. organisiert und finanziert seit 2015 Familien-zusammenführungen syrischer Familien, die durch die Flucht vor dem Bürgerkrieg in Syrien voneinander getrennt wurden. Für diese Familien ist es nahezu unmöglich auf legalem Wege wieder zueinander zu kommen. Zwar gibt es für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus eine theoretische Möglichkeit des Nachzugs enger Angehöriger, jedoch bezieht sich diese nur auf zurückgebliebene minderjährige Kinder oder die Eltern Minderjähriger. Eine wenig beachtete rechtliche Möglichkeit geht jedoch darüber hinaus und ermöglicht einem etwas größeren Kreis an Angehörigen den Weg zu ihren hier lebenden Familienmitgliedern. Es ist der Weg über eine sogenannte Verpflichtungserklärung,

Grundlage für diese Form des Familiennachzugs ist die Berliner Landesaufnahmeregelung, die es hier lebenden Angehörigen ersten und zweiten Grades ermöglicht, Verwandte nachzuholen. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings nicht leicht zu erfüllen. Neben der engen verwandtschaftlichen Beziehung nach Deutschland, ist es notwendig, dass eine in Deutschland steuerpflichtige Person eine Bürgschaft (Verpflichtungserklärung) abgibt und somit dafür bürgt, dass fünf Jahre lang keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, die vom Land Berlin getragen werden.

Der Familiennachzug über eine Verpflichtungserklärung basiert auf der Notwendigkeit, dass die Menschen, die nachkommen für sich selbst aufkommen oder zivilgesellzivilgesellschaftliche Unterstützung erhalten. An dieser Stelle setzen die Flüchtlingspaten Syrien an, in dem sie Menschen suchen, die bereit sind eine solche Bürgschaft zu übernehmen. Die Übernahme einer Verpflichtungserklärung ist, abgesehen von 29.- € Verwaltungsgebühr, mit keinerlei Kosten verbunden. Nur im Regressfall, der entstünde, wenn eine Person aus Mangel an Alternativen Unterhalt und Miete beim Sozialamt bzw. Jobcenter beantragen müsste, würden diese Kosten von den VerpflichtungsgeberInnen zurückgefordert. Um dies von vornherein auszuschließen, sorgen die Flüchtlingspaten dafür, dass genug Spendengelder vorhanden sind, um alle über den Verein kommenden Menschen bis zu fünf Jahre lang zu finanzieren. In den letzten acht Jahren konnten wir so über 300 Menschen aus Syrien mit ihren Angehörigen in Deutschland wiedervereinen.

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