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Die Gleichschaltung der Gewerkschaftspresse

Eine freie Presse ist Stützpfeiler jeder Demokratie – ganz gleich ob Tageszeitung, Wochenzeitschrift, Gewerkschafts-Organ. Die Nationalsozialisten wussten um die Kraft des gedruckten Wortes. Wollten sie Demokratie und Republik zerstören, musste die Presse gleichschaltet werden. Dafür nutzten sie rücksichtlos ihre Macht. Sofort nach dem 30. Januar 1933, als Hitler die Reichskanzlerschaft übertragen worden war, verbot die Regierung zeitweise oppositionelle Zeitungen, darunter zahlreiche Gewerkschaftspublikationen. Verboten zu werden, war eine ständige Drohung. Die Gewerkschaften wurden somit schon vor ihrer gewaltsamen Zerschlagung am 2. Mai 1933 ihrer Stimme beraubt. Danach entließen und verhafteten die Nazis die Redakteure. Die nicht verbotenen Zeitungen wurden am 3. Mai 1933 dem „Presse- und Propagandaleiter“ des „Aktionskomitees zum Schutz der deutschen Arbeit“ unterstellt.

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